Covid-19-Impfung in unserer Praxis

Fragen zur Impfung sollten wenn möglich per E-Mail erfolgen. Termine können direkt online ausgemacht werden (siehe unten).

 

Bitte bringen Sie zur Erstimpfung die unten aufgeführten Einwilligungs- und Aufklärungsbögen am Tag der Impfung sowie Ihren Impfausweis in unsere Praxis mit.

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Bei Personen ab 18 Jahren ist die 1. Auffrischimpfung gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nach einem Mindestabstand von 3 Monaten nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis empfohlen. Eine Ausnahme bilden Personen mit schwerer Immunschwäche

 

Personen, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen in der Regel 3 Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

 

Personen, die nach COVID-19-Impfung – unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen – eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen in der Regel 3 Monate nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete Personengruppen und Personen, die viel Kontakt zu potenziell infizierten Personen haben. Dazu gehören

  • Menschen ab einem Alter von 60 Jahren,
  • Bewohner und Bewohnerinnen sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen,
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern.

Bei den oben genannten Personengruppen ist die Impfung bereits nach mindestens drei Monaten nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.

 

Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung erfolgen.
 

Wichtige Unterlagen für die Corona-Impufng

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